Allgemeine Geschäftsbedingungen für Käufer
Fassung: 8. September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Tickets über unsere Plattform sowie für die Nutzung der unmittelbar mit dem Ticketkauf verbundenen Plattformfunktionen.
(2) Betreiberin der Plattform ist die Ticket Tickers GmbH, Tübinger Straße 83a, 70178 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Moritz Alexander Klug, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 807123 (nachfolgend „Plattformbetreiberin“).
(3) „Veranstalter“ ist die auf der jeweiligen Veranstaltungsseite, im Checkout und in der Bestellbestätigung als Vertragspartnerin des Käufers bezeichnete natürliche oder juristische Person. „Käufer“ ist die Person, die über die Plattformbetreiberin ein Ticket erwirbt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(4) Für einzelne Veranstaltungen können ergänzende Veranstaltungs-, Einlass- oder Hausordnungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters gelten. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Bestellung in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis nehmen kann und auf ihre Geltung ausdrücklich hingewiesen wird. Bei Widersprüchen gehen die individuell für die Veranstaltung mitgeteilten Bedingungen diesen AGB vor, soweit sie wirksam einbezogen sind; zwingende gesetzliche Rechte des Käufers bleiben unberührt.
§ 2 Rolle der Plattform und Vertragspartner
(1) Bei Veranstaltungen, deren Veranstalter nicht die Plattformbetreiberin ist („externe Veranstaltungen“), vermittelt die Plattformbetreiberin den Abschluss des Ticketvertrags im Namen und für Rechnung des im Checkout bezeichneten Veranstalters. Der Ticketvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Käufer und diesem Veranstalter zustande. Die Plattformbetreiberin wird hierbei nicht selbst Veranstalterin, Verkäuferin des Tickets oder Schuldnerin der Durchführung der Veranstaltung.
(2) Bei Eigenveranstaltungen der Ticket Tickers GmbH wird diese im Checkout ausdrücklich als Veranstalterin und Vertragspartnerin bezeichnet. In diesem Fall kommt der Ticketvertrag unmittelbar zwischen dem Käufer und der Ticket Tickers GmbH zustande. Soweit diese AGB Pflichten des Veranstalters regeln, gelten sie bei Eigenveranstaltungen für die Ticket Tickers GmbH.
(3) Eine unmittelbare oder mittelbare gesellschaftsrechtliche Beteiligung oder eine personelle Verflechtung zwischen einem Veranstalter, der Plattformbetreiberin oder deren Gesellschaftern ändert die vorstehende Rollenverteilung nicht. Maßgeblich ist ausschließlich, welche Person im jeweiligen Angebot und im Checkout transparent als Veranstalter und Vertragspartner ausgewiesen wird.
(4) Zahlungsdienste werden durch Stripe Technology Company Limited (STC), One Wilton Park, Wilton Place, Dublin 2, D02 FX04, Irland („Stripe“) oder einen im Checkout bezeichneten Zahlungsdienstleister erbracht. Bei externen Veranstaltungen erfolgt die Zahlung als Direct Charge auf das dem Veranstalter zugeordnete Stripe-Konto. Die Plattformbetreiberin nimmt keine für den Veranstalter bestimmten Käufergelder auf einem eigenen Konto oder treuhänderisch entgegen.
§ 3 Veranstaltungsinformationen
(1) Die wesentlichen Merkmale der Veranstaltung, insbesondere Veranstalter, Veranstaltungsort, Datum, Beginn, Ticketkategorie, Preis, Altersbeschränkungen und besondere Zutrittsbedingungen, werden vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
(2) Bei externen Veranstaltungen stellt der Veranstalter die Veranstaltungsinformationen bereit und ist für deren Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Die Plattformbetreiberin übernimmt eine technische und redaktionelle Darstellung, ohne dadurch die Verantwortung für die Durchführung der Veranstaltung zu übernehmen.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, die im Angebot ausgewiesene Veranstaltung, den Termin, den Ort, die Ticketkategorie sowie erkennbare Alters- und Zutrittsbedingungen vor Abgabe der Bestellung zu prüfen.
§ 4 Bestellvorgang und Vertragsschluss
(1) Der Käufer wählt die gewünschte Veranstaltung, Ticketkategorie und Ticketanzahl aus und gibt die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten ein. Diese Daten sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Vor Abgabe der Bestellung kann er Eingabefehler mithilfe der im Checkout vorgesehenen Korrekturfunktionen berichtigen.
(2) Unmittelbar vor Abgabe der Bestellung werden insbesondere der Veranstalter als Vertragspartner, die wesentlichen Eigenschaften der Veranstaltung, die Gesamtzahl der Tickets, der Gesamtpreis einschließlich aller Preisbestandteile, die akzeptierten Zahlungsmittel, das Nichtbestehen eines gesetzlichen Widerrufsrechts und gegebenenfalls die einbezogenen Veranstalterbedingungen hervorgehoben angezeigt.
(3) Mit Betätigung der eindeutig mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichwertigen eindeutigen Formulierung beschrifteten Schaltfläche gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Ticketvertrags ab.
(4) Bei externen Veranstaltungen nimmt der Veranstalter das Angebot durch die im Namen des Veranstalters übermittelte Bestellbestätigung und Bereitstellung des Tickets an. Bei Eigenveranstaltungen erfolgt die Annahme durch die Plattformbetreiberin. Eine lediglich technische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht zugleich ausdrücklich die Annahme erklärt oder das Ticket bereitstellt.
(5) Kann die Zahlung nicht autorisiert oder ausgeführt werden, kommt kein Ticketvertrag zustande. Der Käufer wird hierüber informiert.
(6) Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss gespeichert. Der Käufer erhält die Bestellbestätigung und die für den Vertrag maßgeblichen Informationen per E-Mail.
(7) Werden Apple Pay, Google Pay oder vergleichbare Wallet-Dienste mit einem verkürzten Bestellablauf angeboten, gelten die vorstehenden Absätze entsprechend. Auch in diesem Bestellablauf werden dem Käufer unmittelbar vor Abgabe der Bestellung der Veranstalter als Vertragspartner, die wesentlichen Merkmale der Veranstaltung und der Tickets, die Ticketanzahl sowie der Gesamtpreis einschließlich aller Preisbestandteile klar, verständlich und hervorgehoben angezeigt. Die Betätigung der Wallet-Schaltfläche löst die verbindliche Bestellung nur aus, wenn ihre Beschriftung und die unmittelbar zugehörige Gestaltung eindeutig erkennen lassen, dass hierdurch eine Zahlungspflicht begründet wird. Andernfalls wird der Wallet-Zahlung eine gesonderte, eindeutig als zahlungspflichtige Bestellung gekennzeichnete Bestätigung vorgeschaltet.
§ 5 Gastbestellung und Käuferkonto
(1) Tickets können als Gast erworben werden. Soweit die Plattformbetreiberin ein freiwilliges, unentgeltliches Käuferkonto anbietet, kommt der Nutzungsvertrag mit Abschluss der Registrierung und Freischaltung des Kontos zustande. Der Nutzungsvertrag ist von den über die Plattform geschlossenen Ticketverträgen rechtlich unabhängig.
(2) Der Käufer muss bei der Registrierung vollständige und richtige Angaben machen und für die Vertragsdurchführung wesentliche Änderungen unverzüglich im Käuferkonto aktualisieren oder dem Support der Plattformbetreiberin mitteilen.
(3) Zugangsdaten und Einmalcodes sind geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung sind der Plattformbetreiberin unverzüglich mitzuteilen.
(4) Das Käuferkonto darf nur für eigene, rechtmäßige Zwecke genutzt werden. Unzulässig sind insbesondere automatisierte Zugriffe, Manipulationsversuche sowie Handlungen, die die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Plattform beeinträchtigen. Eine Verifizierung des Kontos oder eines Bestellvorgangs begründet keine Einwilligung in Werbung.
(5) Bei konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch, Betrug, einen Verstoß gegen Absatz 4 oder ein Sicherheitsrisiko darf die Plattformbetreiberin den Zugang vorübergehend sperren. Die Maßnahme ist auf das erforderliche Maß zu beschränken; der Käufer wird hierüber informiert, soweit dem keine Sicherheitsgründe oder gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen.
(6) Der Käufer kann das Käuferkonto jederzeit löschen und den Nutzungsvertrag damit beenden. Die Plattformbetreiberin kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von vier Wochen in Textform und aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Bereits geschlossene Ticketverträge und die Nutzbarkeit wirksam erworbener Tickets bleiben von Sperrung, Löschung oder Kündigung grundsätzlich unberührt, soweit nicht gerade hinsichtlich eines Tickets ein Missbrauchs- oder Manipulationsverdacht besteht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 6 Preise, Gebühren und Rechnungen
(1) Maßgeblich ist der unmittelbar vor Abgabe der Bestellung angezeigte Gesamtpreis. Er enthält sämtliche vom Käufer zu zahlenden Preisbestandteile und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Bei externen Veranstaltungen legt der Veranstalter den Ticketpreis fest und ist für dessen steuerliche Einordnung sowie die Ausstellung einer Rechnung gegenüber dem Käufer verantwortlich.
(3) Die Plattformbetreiberin erhält für ihre Leistungen eine ausschließlich vom Veranstalter geschuldete Plattformvergütung. Gegenüber dem Käufer wird keine gesonderte Plattform-Servicegebühr erhoben.
§ 7 Zahlung
(1) Die im Einzelfall verfügbaren Zahlungsmittel werden spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs und nochmals im Checkout angezeigt.
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsanbieter Stripe. Bei externen Veranstaltungen ist der Veranstalter Zahlungsempfänger; die Zahlung wird seinem Connected Account zugeordnet. Stripe verarbeitet die Zahlung nach seinen hierfür geltenden Bedingungen.
(3) Das Ticket wird grundsätzlich erst nach erfolgreicher Zahlungsautorisierung bereitgestellt. Im Fall einer berechtigten Rückbelastung oder eines begründeten Missbrauchsverdachts kann das betroffene Ticket bis zur Klärung gesperrt werden.
§ 8 Digitale Tickets und Einlass
(1) Tickets werden in digitaler Form per E-Mail oder über eine im Bestellprozess bezeichnete Abrufmöglichkeit bereitgestellt. Genutzt wird hierbei die E-Mail, die im Bestellprozess hinterlegt wird. Jedes Ticket enthält einen individuellen QR-Code, der grundsätzlich nur einmal zum Einlass berechtigt.
(2) Der Käufer muss das Ticket und den QR-Code vor unbefugter Weitergabe, Veröffentlichung und Vervielfältigung schützen. Wird derselbe QR-Code mehrfach vorgelegt, berechtigt grundsätzlich nur der zuerst erfolgreich gescannte Code zum Einlass, sofern der rechtmäßige Erwerber nicht unverzüglich einen Missbrauch nachweist.
(3) Ein verlorenes oder versehentlich gelöschtes digitales Ticket kann erneut bereitgestellt werden, wenn der Käufer seine Berechtigung in geeigneter Weise nachweist. Eine erneute Bereitstellung ändert die Identifikationsmerkmale des Tickets nur, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
(4) Für Einlass, Sicherheit, Alterskontrollen und Hausrecht ist bei externen Veranstaltungen der Veranstalter verantwortlich. Der Einlass darf insbesondere verweigert werden, wenn das Ticket bereits eingelöst, erkennbar manipuliert oder unberechtigt verwendet wurde oder der Besucher wirksam mitgeteilte Alters-, Sicherheits- oder Zutrittsbedingungen nicht erfüllt. Zwingende Rechte des Käufers bleiben unberührt.
§ 9 Personalisierung, Übertragung und Weiterverkauf
(1) Ob ein Ticket personalisiert ist, wird vor der Bestellung angezeigt. Bei personalisierten Tickets kann der Einlass von einem Identitätsnachweis abhängig gemacht werden, wenn hierauf vor Vertragsschluss hingewiesen wurde.
(2) Nicht personalisierte Tickets dürfen privat übertragen werden, soweit keine wirksam einbezogenen veranstaltungsbezogenen Sicherheits- oder Zutrittsgründe entgegenstehen.
(3) Unzulässig sind ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters der gewerbliche oder gewerbsmäßige Weiterverkauf, der Verkauf zu einem Preis von mehr als 125 Prozent des ursprünglich gezahlten Gesamtpreises, soweit nicht gesetzlich eine niedrigere Preisobergrenze gilt, der Verkauf über nicht autorisierte Zweitmarktplätze, die Verwendung für Werbe-, Gewinnspiel-, Hospitality- oder Paketangebote sowie die automatisierte Beschaffung von Tickets zur Weiterveräußerung.
(4) Eine Übertragung personalisierter Tickets erfolgt ausschließlich über das hierfür angebotene Umschreibungsverfahren. Ein angemessenes Entgelt darf nur verlangt werden, soweit ein tatsächlicher Bearbeitungsaufwand entsteht und das Entgelt vor Einleitung der Umschreibung mitgeteilt wird.
§ 10 Freiwillige Stornierung durch den Käufer
(1) Ein gesetzliches Recht zur freien Stornierung besteht nicht. Der Veranstalter kann jedoch für eine Veranstaltung freiwillige Stornierungsmöglichkeiten vorsehen. Die konkret geltende Regelung wird vor Vertragsschluss im Angebot und im Checkout angezeigt.
(2) Eine nach dem jeweiligen Angebot zulässige Stornierung ist innerhalb der ausgewiesenen Frist über die bereitgestellte Funktion oder gegenüber der angegebenen Kontaktstelle zu erklären. Die Erstattung erfolgt grundsätzlich auf den ursprünglich verwendeten Zahlungsweg.
(3) Bei externen Veranstaltungen ist ausschließlich der Veranstalter Schuldner einer Rückzahlung aus dem Ticketvertrag. Er entscheidet über Bestehen, Umfang, Empfänger und Zeitpunkt einer freiwilligen oder gesetzlich geschuldeten Erstattung, soweit dies nicht bereits zwingend gesetzlich festgelegt ist. Die Plattformbetreiberin übermittelt eine vom Veranstalter inhaltlich vollständig und abschließend festgelegte Erstattungsweisung ausschließlich als technische Botin an Stripe. Sie besitzt weder einen eigenen Entscheidungsspielraum noch eine Pflicht zur Vorfinanzierung.
§ 11 Absage, Verlegung, Abbruch und wesentliche Änderungen
(1) Bei Absage, Verlegung, Abbruch oder wesentlicher Änderung einer externen Veranstaltung richten sich die Ansprüche des Käufers gegen den jeweiligen Veranstalter. Die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben unberührt.
(2) Bei vollständiger Absage ist der Veranstalter verpflichtet, den Ticketpreis nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu erstatten. Bei Verlegung oder wesentlicher Änderung teilt der Veranstalter mit, ob das Ticket für einen Ersatztermin gilt oder eine Erstattung beansprucht werden kann. Ob ein Abbruch eine vollständige oder teilweise Erstattung auslöst, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Die Plattformbetreiberin darf Informationen des Veranstalters in dessen Namen an Käufer übermitteln. Eine Erstattung bei Absage, Verlegung, Abbruch oder wesentlicher Änderung wird ausschließlich aufgrund einer inhaltlich vollständigen und abschließenden Weisung des Veranstalters oder aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Vorgabe im Direct-Charge-Modell über dessen Stripe Connected Account ausgeführt. Die Plattformbetreiberin handelt nur als technische Botin und wird weder Erstattungsschuldnerin noch Vorfinanziererin.
(4) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Aufwendungen, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften gegen den jeweils Verantwortlichen.
§ 12 Kein gesetzliches Widerrufsrecht
(1) Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies gilt insbesondere für Tickets zu einer konkret terminierten Veranstaltung.
(2) Der Ticketkauf ist daher mit Vertragsschluss verbindlich. Freiwillige Stornierungsregelungen nach § 10 bleiben unberührt und begründen kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(3) Sollten über die Plattformbetreiberin künftig Leistungen angeboten werden, für die der Ausschluss nicht gilt, werden hierfür gesonderte Verbraucherinformationen bereitgestellt.
§ 13 Verfügbarkeit und Änderungen der Plattform
(1) Die Plattformbetreiberin bemüht sich um eine zuverlässige technische Verfügbarkeit. Eine ununterbrochene und fehlerfreie Bereitstellung kann insbesondere wegen Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen bei Infrastruktur- oder Zahlungsdienstleistern sowie höherer Gewalt nicht gewährleistet werden.
(2) Bereits abgeschlossene Ticketverträge und erworbene Tickets bleiben von einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit unberührt. Die Plattformbetreiberin stellt im Rahmen des Zumutbaren alternative Nachweismöglichkeiten bereit, wenn ein technischer Ausfall den Abruf eines wirksam erworbenen Tickets verhindert.
§ 14 Haftung der Plattform
(1) Die Plattformbetreiberin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung der Plattform für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Bei externen Veranstaltungen haftet die Plattformbetreiberin nicht allein aufgrund ihrer Vermittlerstellung für Inhalt, Qualität, Sicherheit, Durchführung, Absage, Verlegung oder Abbruch der Veranstaltung. Eine Haftung für eigenes Verschulden der Plattform bleibt nach Maßgabe der vorstehenden Absätze unberührt.
§ 15 Datenschutz und werbliche Kommunikation
(1) Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der abrufbaren Datenschutzinformationen verarbeitet.
(2) Bei externen Veranstaltungen werden die zur Durchführung des Ticketvertrags, zur Einlasskontrolle, zur veranstaltungsbezogenen Kommunikation sowie zur Bearbeitung von Stornierungen und Erstattungen erforderlichen Daten an den im Checkout benannten Veranstalter übermittelt.
(3) Veranstalter erhalten Käuferdaten nicht zu Werbezwecken, es sei denn, der Käufer hat hierfür eine gesonderte Einwilligung zugunsten des konkret benannten Veranstalters erteilt. Eine Weitergabe oder Nutzung von Kontaktdaten für Gesellschafterfirmen der Ticket Tickers GmbH oder andere Partnerfirmen erfolgt nur, wenn die jeweilige Empfängerfirma, der Zweck und der Kommunikationskanal in einer separaten Einwilligung konkret benannt wurden. Es gibt keinen gemeinsamen Datenpool der Gesellschafterfirmen. Künftige Schwesterplattformen werden nicht pauschal in eine Einwilligung einbezogen, solange sie nicht konkret benannt und bestimmbar sind.
(4) Werbliche Kommunikation der Plattformbetreiberin oder des Veranstalters erfolgt nur auf einer hierfür bestehenden gesetzlichen Grundlage, insbesondere nach einer gesonderten freiwilligen Einwilligung. Die Verweigerung oder der Widerruf einer Werbeeinwilligung hat keinen Einfluss auf den Ticketkauf.
§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
Die Ticket Tickers GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Stuttgart ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 18 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Vertragssprache ist Deutsch.