Information zum Widerrufsrecht

Fassung: 8. September 2026

§ 12 Kein gesetzliches Widerrufsrecht

(1) Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies gilt insbesondere für Tickets zu einer konkret terminierten Veranstaltung.

(2) Der Ticketkauf ist daher mit Vertragsschluss verbindlich. Freiwillige Stornierungsregelungen nach § 10 bleiben unberührt und begründen kein gesetzliches Widerrufsrecht.

(3) Sollten über die Plattformbetreiberin künftig Leistungen angeboten werden, für die der Ausschluss nicht gilt, werden hierfür gesonderte Verbraucherinformationen bereitgestellt.